Allgemeines

    Einreisebestimmungen in die Republik Belarus

    Für die Einreise in die Republik Belarus, den Aufenthalt in der Republik Belarus sowie Transitreisen durch das Territorium von Belarus ist ein gültiges Visum und ab 1. November 2006 eine Migrationskarte erforderlich.

      Die Kategorien der Visen:

    An den Grenzübergang stellen werden keine Visa ausgestellt..

    Für die Ausstellung eines Privat/Besuchervisums mit bis max. 30 Tagen Aufenthalt wird keine Einladung mehr benötigt. Allerdings muss im Visumantrag die zu besuchende Person mit vollständiger Anschrift, Telefonnummer und Besuchszweck sowie die vorgesehene Wohnadresse genau benannt werden.

    Bei Dienst- und Geschäftsreisen mit einer Dauer von über 30 Tagen ist die Einladung einer belarussischen juristischen Person erforderlich. Dabei soll der geschäftliche, dienstliche, wissenschaftliche oder sonstige Charakter der Reise bestätigt und Name, Vorname, Geburtsdatum, Reisepassnummer, Aufenthaltsdauer mit den Daten der Ein- und Ausreise sowie Zweck der Reise angegeben werden.

    Touristenreisen werden durch Reisebüros erledigt. Gemäß der bestehenden Verordnung werden Visa für die Einreise in die Republik Belarus mit touristischem Zweck ab 04.04.2008 auf Grund folgender Dokumente ausgestellt:

    Für Beantragung eines Transitvisums ist der Reisepass mit eingetragenem Visum des Ziel- oder Weiterreiselandes einzureichen. Mit dem Transitvisum darf man das Territorium der Republik Belarus in einer Richtung innerhalb von 48 Stunden durchreisen.

    Mehrfaches Visum ist in der Regel für Geschäfts- und Dienstreisen, sowie für Hilfsgütertransporte vorgesehen. Die Aufenthaltsdauer in der Republik Belarus ist bei diesen Reisen auf 90 Tage begrenzt.

    Ein Dauervisum wird für einen Zeitraum von einem Jahr ausgestellt und gilt für unbegrenzte Zahl der Reisen nach Belarus. Dabei darf die gesamte Aufenthaltsdauer 90 Tage nicht überschreiten. Dauervisum für Geschäftsleute wird von der Botschaft der Republik Belarus bei Vorlage folgender Unterlagen ausgestellt:

    Ein Gruppenvisum wird bei Reisen der Gruppen von mehr als 5 Personen beantragt. Dabei sind Reisepässe (Original), Visumanträge mit Lichtbildern und eine Sammelliste in zweifacher Ausfertigung mit folgenden Angaben vorzulegen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Reisepassnummer.
    Gemäß dem Artikel 36 Kapitel 4 des Gesetzes der Republik Belarus „Über die rechtliche Lage der Ausländer und Staatenlosen in der Republik Belarus“ vom 03.06.1993, soll sich ein Ausländer innerhalb von drei Tagen (außer Feier- und Festtagen) nach seinem Eintreffen in der Republik Belarus bei der Anmeldebehörde seines tatsächlichen Aufenthalts registrieren lassen, falls das Gesetz nichts anderes vorsieht. Die Anmeldebehörden in der Republik Belarus sind das zuständige Referat des Innenministeriums, lokale Innenbehörden sowie die Verwaltungen der Hotels. Die Ausländer dürfen nur dort wohnen, wo sie angemeldet sind.

    Die gesamte Aufenthaltsdauer einer ausländischen Person in der Republik Belarus auf Grund eines Visums darf innerhalb eines Jahres unabhängig von der Visumsart 90 Tage nicht überschreiten. Soll der Aufenthalt in Belarus über 90 Tage dauern, so ist eine Aufenthaltsgenehmigung bei der entsprechenden lokalen Innenbehörde (Meldeamt) rechtzeitig (etwa 20 Tage vor Visaablauf) zu beantragen.

    Krankenversicherungspflicht für die Ausländer, die nach Belarus reisen

    Zurzeit sollen alle Ausländer bei der Einreise in die Republik Belarus an der Grenzübergangsstelle einen Pflichtkrankenversicherungsvertrag mit einer belarussischen Versicherungsgesellschaft abschließen.

    (Im Punkt 34 des Visumantrages trägt man folgendes ein: „An der Grenze“)