China

    Einreisebestimmungen

    Für Touristen ist nur ein Visum mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich. Ein Touristenvisum berechtigt für einen Aufenthalt in China von 30 Tagen. Eine Verlängerung in China vor Ort ist möglich. Ein erteiltes Visum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden.Hinweis zur Gültigkeit:Zu unterscheiden ist der Gültigkeitszeitraum des Visums und die erlaubte Aufenthaltsdauer. Das Visum gilt ab dem Tag der Ausstellung für 3 Monate (Gültigkeitszeitraum). Innerhalb dieses Gültigkeitszeitraums kann die Einreise nach China erfolgen (also auch am letzten Tag des Gültigkeitszeitraums). Ab dem Tag der Einreise darf sich der Reisende 30 Tage in China aufhalten (Aufenthaltsdauer).

    Wenn Sie mit eigenem Fahrzeug in China einreisen möchten, sollen Sie an einer Reisegruppe teilnehmen und durch ein chinesisches Reisebüro eine schriftliche Sondergenehmigung beantragen.

    Falsche und unvollständige Angaben könnten die Verweigerung des Visums nach sich ziehen. Alle dabei entstehenden Folgen hat der Antragsteller selbst zu tragen.

    Personen, deren Visum mit X. Z. J-1 versehen ist, haben innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei den lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen.

    Ohne Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet.

    Bei Nichtbeachtung der Hinweise können Verzögerung und zusätzliche Kosten entstehen.