Allgemeines
Einreisebestimmungen für EU-Bürger und nicht EU Ehepartner
Deutsche Staatsbürger dürfen mit ihrem DEUTSCHEN Personalausweis für eine Dauer bis zu 3 Monaten nach Bulgarien einreisen.
Wichtiger Hinweis!
Staatsbürger von nicht EU-Ländern, die mit einem Deutschen verheiratet sind, reisen visumfrei in Bulgarien, nur wenn:
- sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben
- ihre internationale Heiratsurkunde bei der Einreise in Bulgarien vorlegen können
- mit den Ehepartnern zusammenreisen.
Staatsangehörige folgender Ländern sind in der Republik Bulgarien zur visumfreien Einreise mit ihrem internationalen Pass (für Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union reicht auch einen Personalausweis) und zu einem ununterbrochenen Aufenthalt oder verschiedenen aufeinander folgenden Aufenthalten mit einer Gesamtdauer von nicht mehr als 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten (ab dem Datum der Ersteinreise) berechtigt.
| Andorra | Argentinien | Australien | Belgien | Brasilien |
|---|---|---|---|---|
| Brunei | Chile | Costa Rica | Dänemark | Deutschland |
| El Salvador | Estland | Finnland | Frankreich | Griechenland |
| Guatemala | Honduras | Hongkong | Irland | Israel |
| Island | Italien | Japan | Kanada | Republik Korea |
| Kroatien | Lettland | Liechtenstein | Litauen | Luxemburg |
| Malaysia | Malta | Mexiko | Monaco | Maca |
| Neuseeland | Nicaragua | Niederlande | Norwegen | Österreich |
| Panama | Paraguay | Polen | Portugal | Puerto Rico |
| Rumänien | San Marino | Schweden | Schweiz | Singapur |
| Slowakei | Slowenien | Spanien | Tschechien | Ungarn |
| Uruguay | USA | Vatikanstadt | Venezuela | Vereinigtes Königreich |
| Zypern |
Für eine kurzfristigen Aufenthalt ist ein Visum immer noch für alle Staatsbürger die nicht im Visa frei Tabelle ausgeführt sind notwendig, auch wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben.
Der Inhaber eines bulgarischen Visums ist zur Einreise und zum Aufenthalt in Bulgarien innerhalb der Gültigkeit des Visums berechtigt.
Das Visum kann maximal für 90 Tage innerhalb von 6 Monaten erstellt werden. Für die Erlaubnis für diese Maximaldauer braucht man entsprechende Belege für das Ziel des Aufenthaltes.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Visums durch die ausstellende Konsularabteilung oder durch die Ausländerbehörden in Bulgarien ist gesetzlich nicht erlaubt.