Allgemeines

Einreisebestimmungen für EU-Bürger und nicht EU Ehepartner

Deutsche Staatsbürger dürfen mit ihrem DEUTSCHEN Personalausweis für eine Dauer bis zu 3 Monaten nach Bulgarien einreisen.

Wichtiger Hinweis!

Staatsbürger von nicht EU-Ländern, die mit einem Deutschen verheiratet sind, reisen visumfrei in Bulgarien, nur wenn:

Wenn eine der o.g. Bedingungen nicht erfüllt ist, muss EIN VISUM beantragt werden.
    Einreisebestimmungen – Visa frei bis 90 Tagen Aufenthalt

    Staatsangehörige folgender Ländern sind in der Republik Bulgarien zur visumfreien Einreise mit ihrem internationalen Pass (für Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union reicht auch einen Personalausweis) und zu einem ununterbrochenen Aufenthalt oder verschiedenen aufeinander folgenden Aufenthalten mit einer Gesamtdauer von nicht mehr als 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten (ab dem Datum der Ersteinreise) berechtigt.

      Visa frei Länder bis 90 Tagen Aufenthalt
      Andorra Argentinien Australien Belgien Brasilien
      Brunei Chile Costa Rica Dänemark Deutschland
      El Salvador Estland Finnland Frankreich Griechenland
      Guatemala Honduras Hongkong Irland Israel
      Island Italien Japan Kanada Republik Korea
      Kroatien Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg
      Malaysia Malta Mexiko Monaco Maca
      Neuseeland Nicaragua Niederlande Norwegen Österreich
      Panama Paraguay Polen Portugal Puerto Rico
      Rumänien San Marino Schweden Schweiz Singapur
      Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Ungarn
      Uruguay USA Vatikanstadt Venezuela Vereinigtes Königreich
      Zypern

      Für eine kurzfristigen Aufenthalt ist ein Visum immer noch für alle Staatsbürger die nicht im Visa frei Tabelle ausgeführt sind notwendig, auch wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben.
      Der Inhaber eines bulgarischen Visums ist zur Einreise und zum Aufenthalt in Bulgarien innerhalb der Gültigkeit des Visums berechtigt.

      Das Visum kann maximal für 90 Tage innerhalb von 6 Monaten erstellt werden. Für die Erlaubnis für diese Maximaldauer braucht man entsprechende Belege für das Ziel des Aufenthaltes.
      Eine Verlängerung der Gültigkeit des Visums durch die ausstellende Konsularabteilung oder durch die Ausländerbehörden in Bulgarien ist gesetzlich nicht erlaubt.