Grenzkontrolle:
Nach der Ankunft in den internationalen Flughäfen Kasachstans werden Sie zunächst einer Grenzkontrolle unterzogen, dabei ist ein gültiger Pass mit dem Visum der Republik Kasachstan vorzulegen. Bei der Einreise in die Republik Kasachstan wird im Pass ein Vermerk (Stempel) der Grenzstelle mit dem Einreisedatum angebracht.
Bei der Ausreise aus der Republik Kasachstan werden praktisch dieselben Formalitäten getan, wie bei der Einreise. Die Zolldeklaration, die bei der Einreise erhalten wurde, ist vorzulegen. Bei der Passkontrolle wird das Visum geprüft und der Stempel über die Ausreise aus der Republik Kasachstan gestellt.
Achtung! Wenn in Ihrem Pass kein Registrierungsvermerk laut Punkt 3 dieses Merkblattes vorhanden ist, so können die Vertreter der Behörden des Innenministeriums eine Geldstrafe einziehen, deshalb empfehlen wir Ihnen, sofort nach Ankunft allen Anordnungen bzgl. der Registrierung Ihres Passes nachzukommen.
Wir wünschen Ihnen eine gute Reise und einen angenehmen Aufenthalt in der Republik Kasachstan!