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Das Konsulat von Kasachstan ist am 08 und 09 Mai geschlossen! ...weiter
Das russische Konsulat hat am 09.05.12 geschlossen. ...weiter
Die Botschaft Kasachstan ist am 30.04 und am 01.05.12 geschlossen! ...weiter
Das russische Konsulat hat am 30.04, 01.05 und am 09.05. geschlossen.  ...weiter
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China Visum - Allgemeines

 
Hinweis zur Gültigkeit:
Zu unterscheiden ist der Gültigkeitszeitraum des Visums und die erlaubte Aufenthaltsdauer.

Das Visum gilt ab dem Tag der Ausstellung für 3 Monate (Gültigkeitszeitraum). Innerhalb dieses Gültigkeitszeitraums kann die Einreise nach China erfolgen (also auch am letzten Tag des Gültigkeitszeitraums). Ab dem Tag der Einreise darf sich der Reisende 30 Tage in China aufhalten (Aufenthaltsdauer).

Das Visum ist maximal 50 Tage vor Einreise zu beantragen.

Personen, deren Visum mit X. Z. J-1 versehen ist, haben innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei den lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen.

Ohne Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet.

Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit benötigen noch eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland Andernfalls muss der Visa-Antrag in jeweiligen Heimatland gestellt werden.